Das System als Ganzheit
Die Geschichte des Systembrettes
Woraus besteht das Systembrett?
Wann verwendet man das Brett?
Verschiedene Aufstellungsformate
Worauf soll man bei der Aufstellung achten?
Einzelne Positionen befragen
B032: 2-Tagesseminar, 20 UE
Leitung: Christina Mittendorfer
Unterrichtsform: Direktunterricht in Präsenz
Termine: 14.11. und 15.11.2026, Sa 09:00 – 18:00 Uhr u So 09:00 – 17:00 Uhr
Kursort: cMUNDWERKSTATT, Hofzeile 29/4a, 1190 Wien
Studiengebühr: € 390 zzg. 0% USt
Rabatt von 5% mit Code: CMUW
Kontakt: Kontakt Schlossberginstitut
Das System als Ganzheit
„Ein System ist eine Ganzheit. Jeder Teil ist mit jedem so verbunden, dass jede Änderung eine Änderung des Ganzen bewirkt …“ (Virginia Satir)
Die Basis für die Arbeit mit dem Systembrett ist die systemische Familientherapie nach Virginia Satir. Die systemische Brettaufstellung ist eine sehr tiefgehende Methode in der Beratung und dient vor allem dazu, Beziehungsstrukturen und deren Auswirkungen auf andere Personen im System sichtbar zu machen.
Aufbau & Inhalt
Ziel der Arbeit ist, in Einzelsitzungen die inneren Bilder, Gedanken und Gefühle des/r Klienten/in auch im Außen sichtbar zu machen. Mit Hilfe des Brettes, kann der/die Klient/in selbst vom Problemzustand zum Lösungszustand gelangen.
Nach diesem Training können Sie:
- mit dem Systembrett umgehen
- verschiedenste Fragetechniken anwenden
- neue Strategien entwickeln
Hier finden Sie ein kurzes Vorstellvideo von und mit der Vortragenden Frau Christina Mittendorfer: bitte hier entlang!
Kursunterlagen
Sämtliche Kursunterlagen werden per E-Mail versandt.
Abschluss / Prüfung
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.
Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter von 22 Jahren
Berufsberechtigung für psychologische Beratung oder in Ausbildung
ODER Sie sind Psychologe/in oder Psychotherapeut/in
ODER Sie arbeiten in einem anderem Beruf, in dem Sie beratend tätig sein dürfen
Bereitschaft zur Selbsterfahrung und Interesse an Gesundheitsförderung
Dieser Workshop ist als Fortbildung im Ausmaß von 15 Zeitstunden für praktizierende Lebensberater/innen im Sinne der Verordnung BGBl. II Nr. 260/1998, § 1. Absatz 2 anrechenbar.




