Das System als Ganzheit

Die Geschichte des Systembrettes
Woraus besteht das Systembrett?
Wann verwendet man das Brett?
Verschiedene Aufstellungsformate
Worauf soll man bei der Aufstellung achten?
Einzelne Positionen befragen

B032: 2-Tagesseminar, 20 UE

Leitung: Christina Mittendorfer

Unterrichtsform: Direktunterricht in Präsenz

Termine: 14.11. und 15.11.2026, Sa 09:00 – 18:00 Uhr u So 09:00 – 17:00 Uhr

Kursort: cMUNDWERKSTATT, Hofzeile 29/4a, 1190 Wien

Studiengebühr: € 390 zzg. 0% USt

Rabatt von 5% mit Code: CMUW

Kontakt: Kontakt Schlossberginstitut

Das System als Ganzheit
„Ein System ist eine Ganzheit. Jeder Teil ist mit jedem so verbunden, dass jede Änderung eine Änderung des Ganzen bewirkt …“ (Virginia Satir)

Die Basis für die Arbeit mit dem Systembrett ist die systemische Familientherapie nach Virginia Satir. Die systemische Brettaufstellung ist eine sehr tiefgehende Methode in der Beratung und dient vor allem dazu, Beziehungsstrukturen und deren Auswirkungen auf andere Personen im System sichtbar zu machen.

Aufbau & Inhalt
Ziel der Arbeit ist, in Einzelsitzungen die inneren Bilder, Gedanken und Gefühle des/r Klienten/in auch im Außen sichtbar zu machen. Mit Hilfe des Brettes, kann der/die Klient/in selbst vom Problemzustand zum Lösungszustand gelangen.

Nach diesem Training können Sie:

  • mit dem Systembrett umgehen
  • verschiedenste Fragetechniken anwenden
  • neue Strategien entwickeln

Hier finden Sie ein kurzes Vorstellvideo von und mit der Vortragenden Frau Christina Mittendorfer: bitte hier entlang!

Kursunterlagen
Sämtliche Kursunterlagen werden per E-Mail versandt.

Abschluss / Prüfung
Sie erhalten eine Teilnahmebestätigung.

Zulassungsvoraussetzungen
Mindestalter von 22 Jahren
Berufsberechtigung für psychologische Beratung oder in Ausbildung
ODER Sie sind Psychologe/in oder Psychotherapeut/in
ODER Sie arbeiten in einem anderem Beruf, in dem Sie beratend tätig sein dürfen
Bereitschaft zur Selbsterfahrung und Interesse an Gesundheitsförderung

Dieser Workshop ist als Fortbildung im Ausmaß von 15 Zeitstunden für praktizierende Lebensberater/innen im Sinne der Verordnung BGBl. II Nr. 260/1998, § 1. Absatz 2 anrechenbar.